Selbstabholung
Click & Collect ändert zwei Dinge im Checkout: Der Kunde soll sehen, wo er abholt – und steuerlich gilt nicht seine Anschrift, sondern der Abholort.
Das Plugin löst beides über einen hinterlegten Kunden. Dessen Standardlieferadresse ist die Abholadresse. Welche Versandarten als Selbstabholung gelten, entscheidet die Konfiguration – hier ist es Selbstabholung im Werk Linz.
So sehen Sie es im Shop
- Einen beliebigen Artikel in den Warenkorb legen – etwa aus der Kategorie Funktionen kombiniert.
- Zur Kasse gehen und als Versandart Selbstabholung im Werk Linz wählen.
- Auf der Bestätigungsseite steht bei der Lieferadresse jetzt das Werk in Linz statt Ihrer eigenen Anschrift.
- Im Warenkorb daneben stehen 20 % Umsatzsteuer statt der 19 %, die für eine Lieferung nach Deutschland gälten.
Der Grund für den Steuersatz: Wer im Werk abholt, kauft steuerlich dort, wo die Ware übergeben wird. Das Werk liegt in Österreich, also gilt der österreichische Satz. Die Versandkosten bleiben davon unberührt – sie folgen weiterhin der Anschrift des Kunden, damit die Versandarten korrekt gefiltert werden.
Beide Wirkungen lassen sich einzeln abschalten: Die Adressanzeige und die Steuerberechnung sind getrennte Schalter in der Plugin-Konfiguration, jeweils je Verkaufskanal.